Автор работы: Пользователь скрыл имя, 31 Марта 2013 в 13:55, контрольная работа
das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) – Европейская система Центральных банков
die Europäische Zentralbank - Европейский Центробанк
Offenmarktpolitik und bilaterale Geschäfte
Im Zentrum der Geldmarktsteuerung
steht dabei die Offenmarktpolitik. So wird der Kauf und Verkauf von
Wertpapieren durch die Zentralbank für eigene Rechnung „am offenen
Markt“ bezeichnet. Bei diesem Geschäft stehen nicht — wie bei den
ständigen Fazilitäten — die bilateralen Beziehungen zwischen der
Notenbank und einzelnen Banken im Vordergrund. Vielmehr wendet sich
die Notenbank unmittelbar an den „anonymen Markt“.
Offenmarktpolitik ist ein typisches Geldmarktinstrument. Der Handel
kann mit kurz- und langlaufenden Wertpapieren betrieben werden. Der
Kauf von Wertpapieren ist sowohl bei Banken als auch bei Nichtbanken
möglich. Dabei kann die Notenbank Wertpapiere „endgültig“ (outright)
oder nur für eine bestimmte Zeit ankaufen (bzw. verkaufen). Im zweiten
Fall muss sich z. B. die verkaufende Bank verpflichten, die Papiere
nach einer bestimmten Zeit (z. B. nach einer Woche) wieder zurückzukaufen.
Ein Offenmarktgeschäft mit Ruckkaufvereinbarung nennt man auch ein
Pensionsgeschäft, weil das Wertpapier für eine kurze Zeitspanne gewissermaßen
„in Pension“ gegeben wird, bevor man es wieder zurücknimmt. Gegenüber
einem „endgültigen“ Ankauf von längerfristigen Wertpapieren haben
Wertpapierpensionsgeschäfte den Vorteil, dass damit den Kreditinstituten
nur für einen begrenzten Zeitraum Zentralbankguthaben zur Verfügung
gestellt werden. Das Volumen der Liquiditätsbereitstellung kann also
sehr flexibel variiert werden. Außerdem haben Wertpapierpensionsgeschäfte
keinen Einfluss auf die Wertpapierkurse (im Gegensatz zu „definitiven“
An- und Verkäufen etwa von öffentlichen Anleihen am Rentenmarkt).
Schließlich geht bei ihnen die Initiative immer von der Zentralbank
aus und nicht — wie im Rahmen von festen Refinanzierungslinien wie
der Spitzenrefinanzierungsfazilitä
Notenbankfähige Sicherheiten
Für alle Kreditgeschäfte des Eurosystems (d. h. liquiditätszuführende
geldpolitische Geschäfte und Innertageskredite) sind ausreichende
Sicherheiten zu stellen (Artikel 18.1 der ESZB-Satzung). Das Eurosystem
akzeptiert ein breites Spektrum von Sicherheiten für seine Operationen.
Es hat ein einheitliches Verzeichnis notenbankfähiger Sicherheiten
geschaffen, die für sämtliche Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet
werden können (,‚einheitliches Sicherheitenverzeichnis“). Zum 1.
Januar 2007 ersetzte dieses Verzeichnis das aus zwei Kategorien bestehende
Verzeichnis, das seit Beginn der Wirtschafts- und Wahrungsunion existiert
hatte. Das einheitliche Sicherheitenverzeichnis umfasst marktfähige
und nicht marktfähige Sicherheiten, die die vom Eurosystem festgelegten
einheitlichen und im gesamten Euro-Währungsgebiet geltenden Zulassungskriterien
erfüllen. Hinsichtlich der Qualität der Sicherheiten und ihrer Zulassung
zu den verschiedenen Arten von geldpolitischen Geschäften des Eurosystems
gibt es zwischen marktfähigen und nicht marktfähigen Sicherheiten
keine Unterschiede, sieht man einmal davon ab, dass das Eurosystem bei
endgültigen Käufen bzw. Verkäufen keine nicht marktfähigen Sicherheiten
verwendet. Alle notenbankfähigen Sicherheiten können über das Korrespondenzzentralbank-
— im Fall von marktfähigen Sicherheiten — über zugelassene Verbindungen
zwischen Wertpapierabwicklungssystemen der EU auch grenzüberschreitend
genutzt werden.
Hauptrefinanzierungsgeschäft
Das Eurosystem stellt Zentralbankgeld vornehmlich über befristete Transaktionen zur Verfügung. Dabei handelt es sich entweder um Wertpapierpensionsgeschäfte oder - wie im Fall Deutschlands - um eine mit Wertpapieren besicherte Kreditvergabe der Notenbank an die Kreditinstitute, bei der die Zentralbank notenbankfähige Aktiva zum Pfand hereinnimmt, anstatt sie anzukaufen. Wirtschaftlich besteht hier freilich kein Unterschied. Mit Hilfe der befristeten Transaktionen steuert das Eurosystem die Zinsen und die Liquidität am Geldmarkt und gibt Signale über seinen geldpolitischen Kurs. Dabei stehen die wöchentlich im Ausschreibungswege durchgeführten siebentägigen Hauptrefinanzierungsgeschäfte im Mittelpunkt. Über sie werden rund drei Viertel des Refinanzierungsvolumens der Banken bereitgestellt.
Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
Daneben wird zusätzlich einmal im Monat ein Refinanzierungsgeschäft mit einer Laufzeit von drei Monaten angeboten — der sogenannte Basistender. Er ermöglicht den Banken — besonders denen in Deutschland - eine etwas längerfristige Zentralbankgeldversorgung und trägt so zur Planungssicherheit und zur Verstetigung des Geldmarkts bei. Ende 2006 wurde er volumenmäßig erneut aufgestockt und beträgt nun 50 Milliarden €.
Verfahrensweise bei Tendergeschäften: Mengen- und Zinstender
Die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Basistender werden den
Banken im Wege der Ausschreibung angeboten. Dabei gibt es zwei Verfahren:
Beim Mengentender legt das Eurosystem den Zins fest, und die Kreditinstitute
nennen in ihren Geboten lediglich die Beträge, über die sie Liquidität
zu erhalten wünschen. Die Europäische Zentralbank teilt dann denjenigen
Betrag zu, der ihren iquiditätspolitischen Vorstellungen entspricht.
Die Einzelgebote werden dabei gleichmäßig, d. h. mit demselben Prozentsatz
„bedient“ oder „ repartiert“. Beim Zinstender müssen die Kreditinstitute
nicht nur Gebote über die gewünschte Menge abgeben, sondern auch den
Zins nennen, zu dem sie bereit sind, Refinanzierungsgeschäfte abzuschließen.
Wenn sie zu niedrige Zinsen bieten, laufen sie Gefahr, bei der Zuteilung
leer auszugehen. Umgekehrt haben sie bei hohen Zinsgeboten die Chance
einer vollen Zuteilung. Gebote zu dem gerade noch zum Zuge kommenden
Satz werden auch hier gegebenenfalls repartiert. Beim längerfristigen
Refinanzierungsgeschäft setzt das Eurosystem in der Regel den Zinstender
ein. Das bedeutet, dass es die Zinsfindung dem Markt überlässt. Der
Grund dafür ist, dass die Europäische Zentralbank mit diesem Instrument
keine geldpolitischen Signale geben möchte.
Während das Eurosystem bis Juni 2000 beim Hauptrefinanzierungsgeschäft
stets den Mengentender einsetzte, benutzt es seither den Zinstender.
Der Grund für den Wechsel liegt darin, dass die Banken beim Mengentender
so hohe Gebote abgaben, dass der Anteil der bedienten Gebote (Repartierungsquote)
schließlich unter ein Prozent sank. Das Eurosystem legt beim nun verwendeten
Zinstender einen Mindestbietungssatz fest. Damit gibt es zum einen geldpolitische
Signale und kann zum anderen einen unerwünschten Zinsrückgang am Geldmarkt
verhindern. Doch besteht bei diesem Vorgehen die Gefahr, dass die Banken
zu niedrige Gebote abgeben, wenn sie einen Zinsrückgang am Geldmarkt
erwarten (Unterbietung). Als Folge davon fehlt Liquidität am Geldmarkt,
und der Tagesgeldsatz steigt. Um eine solche Zinsspekulation zu verhindern,
hat der EZB-Rat den Marktteilnehmern signalisiert, Zinsänderungen gewöhnlich
nur auf der ersten EZB-Ratssitzung im Monat beschließen zu wollen.
Dadurch haben die Kreditinstitute eine gewisse Planungssicherheit bei
ihrer Liquiditätsdisposition.
Feinsteuerung
Neben dem Hauptrefinanzierungsgeschäft und dem Basistender stehen dem Eurosystem Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen zur Verfügung. Feinsteuerungsoperationen werden von Fall zu Fall eingesetzt, um die Auswirkungen unerwarteter Liquiditätsschwankungen auf die Zinssätze auszugleichen. Die Feinsteuerung erfolgt in der Regel ebenfalls über befristete Transaktionen. Ein Beispiel dafür ist die Hereinnahme einer Termineinlage. Ein anderes wäre ein Devisenswapgeschäft. Dabei übernimmt das Eurosystem von den Banken für kurze Zeit Devisen gegen Zentralbankguthaben, die von den Banken nach Ablauf dieser Zeit wieder zurückgenommen werden müssen. Auch kann das Eurosystem Devisen für einen befristeten Zeitraum verkaufen.
Strukturelle Operationen
Die strukturellen Operationen sollen in der Regel dazu dienen, die Liquiditätsposition des Bankensystems gegenüber dem Eurosystem langfristig zu beeinflussen. Ist z. B. das Liquiditätsdefizit der Banken aus der Sicht des Eurosystems zu gering, so dass die Banken zur Deckung ihres Zentralbankgeldbedarfs nicht auf Refinanzierungsgeschäfte mit dem Eurosystem angewiesen sind, die geldpolitischen Instrumente also nicht „greifen“, kann es dieses z. B. durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen erhöhen und die Banken somit wieder in die Refinanzierung zwingen.
Spitzenrefinanzierungsfazilitä
Neben der Offenmarktpolitik gehören zum Instrumentarium des
Eurosystems zwei so genannte ständige Fazilitäten. Dabei handelt es
sich zum einen um eine Spitzenrefinanzierungsfazilitä
Einlagenfazilität
Um ein zu starkes Absacken des Tagesgeldsatzes nach unten zu verhindern,
hat das Eurosystem zum anderen eine so genannte Einlagefazilität
geschaffen. Das heißt, dass die Kreditinstitute überschüssige Zentralbankguthaben
bis zum nächsten Geschäftstag bei den nationalen Zentralbanken zu
einem festen Zins anlegen können. Dieser Zins ist natürlich niedriger
als der Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilitä
Zinskorridor am Geldmarkt
Im Ergebnis bewegen sich deshalb die Zinssätze am Geldmarkt
innerhalb eines Korridors, der durch die Zinsen für die Spitzen- und
die Einlagefazilität begrenzt ist. Innerhalb dieses Kanals orientieren
sie sich weitgehend am Satz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft,
mit dessen Hilfe den Banken bekanntlich die meiste Liquidität bereitgestellt
wird. Dieser Zusammenhang erlaubt der Europäischen Zentralbank mit
ihren Hauptrefinanzierungsoperatione
Mindestreserve: Puffer des Geldmarktes
Die Mindestreserve bildet gewissermaßen den Rahmen für den
Einsatz der vorstehend beschriebenen geldpolitischen Operationen des
Eurosystems. Sie dient in erster Linie dazu, die Geldmarktzinsen zu
stabilisieren und eine strukturelle Liquiditätslücke des Bankensystems
herbeizuführen oder zu vergrößern. Die Reservepflicht der Kreditinstitute
richtet sich zum einen nach der Höhe ihrer Nichtbankeneinlagen, zum
anderen nach dem Mindestreservesatz, der vom EZB-Rat einheitlich auf
zwei Prozent festgelegt wurde. Mindestreserve ist für täglich fällige
Einlagen, Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bzw. Kündigungsfrist
von bis zu zwei Jahren, Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit
von bis zu zwei Jahren und Geldmarktpapiere zu halten. Für die übrigen
Bankverbindlichkeiten beträgt der Reservesatz derzeit null Prozent.
Die Mindestreserve stärkt die Bindung der Bankengeldschöpfung an die
der Zentralbank. Vor allem aber wirken die Mindestreserveguthaben bei
Liquiditätsschwankungen am Geldmarkt als Puffer, weil die Kreditinstitute
die Mindestreserveguthaben auch für ihren laufenden Zahlungsverkehr
nutzen können und die Mindestreserve nur im Durchschnitt der Reserveerfüllungsperiode,
nicht aber täglich erfüllen müssen. Sie können deshalb Liquiditätsausschlage
über ihre Mindestreserveguthaben ausgleichen. Bei einem Geldzufluss
stocken sie diese auf und halten quasi vorsorglich höhere Reserveguthaben.
Bei einem Geldabfluss lassen sie ihre Guthaben umgekehrt abschmelzen.
Im Gegensatz zur früheren Regelung bei der Deutschen Bundesbank werden die Mindestreserven beim Eurosystem verzinst — und zwar zum Hauptrefinanzierungssatz. Die Banken haben somit keine Zinsverluste und keine Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Kredit- und Finanzinstituten außerhalb des Euro-Währungsraums, die keine Mindestreserven unterhalten müssen.
Internationalisierung der Finanzmärkte
In den letzten beiden Jahrzehnten haben sich die Finanzmärkte von Umschlagplätzen für inländische Finanzmittel mehr und mehr zu internationalen und teilweise sogar weltumspannenden Märkten entwickelt. So werden beispielsweise Kredite an Staaten oder multinationale Konzerne häufig von mehreren international tätigen Banken gemeinsam vergeben oder große Anleihen vielfach als Globalanleihen an mehreren Börsen auf der ganzen Welt gleichzeitig eingeführt. Mit der Freigabe des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs in vielen Ländern kam es zu einer immer stärkeren Internationalisierung der Anlagetätigkeit und Kreditvergabe an den zuvor weitgehend abgeschotteten nationalen Märkten. Auch die Internationalisierung des deutschen Kapitalmarktes ist weit vorangeschritten. So betrugen zum Beispiel Ende 2005 die Verbindlichkeiten des Inlands gegenüber ausländischen Geldgebern in Form von Krediten und Wertpapieren 3 Billionen €.
Euromärkte
Daneben entstanden „echte" internationale Finanzmärkte mit Teilnehmern aus unterschiedlichen Ländern und an Orten, wo die Geschäfte in einer für den jeweiligen Finanzplatz fremden Währung abgewickelt wurden. Beispiele waren London für Geschäfte in US-Dollar und Luxemburg für D-Mark-Transaktionen. Für diese „echten" internationalen Finanzmärkte hat sich die Bezeichnung „Euromärkte" eingebürgert. Die Bezeichnung „Euro" steht hier nicht für die europäische Währung Euro, die erst viel später kam, sondern rührt daher, dass sich solche Märkte zunächst in Europa etabliert haben. Heute gibt es weltweit ein Netz von internationalen Märkten. Man spricht deshalb auch von „xeno" - (griechisch = fremd) oder „off-shore" - (englisch = vor der Küste) Märkten.
Strukturwandel der Finanzmärkte
Mit dem raschen Wachstum des Finanzvolumens sind an den internationalen Finanzmärkten auch erhebliche Veränderungen in der Struktur eingetreten. Während anfangs an den Euromärkten traditionelle Bankkredite und -einlagen dominierten, wurden sie in den achtziger Jahren zunehmend von Wertpapieren abgelöst („Securiti-sation"). Zudem setzte sich eine Flut von neuen Wertpapierformen (Euro-Anleihen, Euro-Notes, Euro-Commercial-Paper usw.) und Absicherungsinstrumente (Futures, Swaps, Optionen) durch.
Globalisierung
Die Ursachen für diese Internationalisierung sind sehr vielschichtig und reichen von Ausweichreaktionen auf nationale Regulierungen des Finanzsektors (beispielsweise Verzinsungsbegrenzungen für Bankeinlagen oder strenge bankaufsichtsrechtlichen Regelungen) über veränderte Bedürfnisse der Sparer und Investoren bis hin zum rapiden technischen Fortschritt, ohne den die Globalisierung der Finanzmärkte in den letzten beiden Jahrzehnten undenkbar gewesen wäre. Die intensive Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung machte es möglich, weltweit Finanzgeschäfte „per Knopfdruck" auszuführen, die vorher nur unter erheblichem Aufwand abgewickelt werden konnten.
So ist es heute beispielsweise in vielen Fällen üblich, Währungen, Aktien oder Anleihen per Computer direkt vom Arbeitsplatz aus zu handeln, während dafür früher der Gang zur Börse erforderlich war. Dabei ist es ziemlich unerheblich, ob das Computerterminal in Frankfurt, New York oder Tokio steht. Mit der Möglichkeit, die gleichen Finanzgeschäfte im Prinzip von jedem beliebigen Ort der Welt aus durchführen zu können, haben nationale Grenzen im Finanzgeschäft weitgehend ihre Bedeutung verloren.
Vorteile internationaler Finanzmärkte
Kapital ist ein knappes Gut, das möglichst dort eingesetzt werden sollte, wo es den höchsten Ertrag verspricht. Erst ein liberalisierter Kapitalverkehr schafft die Voraussetzung für einen effizienten Einsatz von Kapital auf globaler Ebene. So ermöglicht die Internationalisierung der Finanzmärkte den weltweiten Ausgleich von Finanzierungsbedürfnissen, die aus heimischen Finanzquellen nicht zu decken sind, und von Ersparnisüberschüssen, die auf nationalen Märkten nicht untergebracht werden können. Entsprechend konnten z. B. Mitte der siebziger Jahre die Ölexporteure ihre reichlich sprudelnden „Petrodollars" in den Öl einführenden Staaten über umfassende Unternehmensbeteiligungen wieder anlegen.
Auch der zeitweilig außerordentlich hohe Kapitalbedarf, wie er in Deutschland im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung aufgetreten ist, wäre ohne finanzielle Unterstützung aus dem Ausland nur unter großen Schwierigkeiten - wie etwa drastisch ansteigenden Zinsen - zu bewältigen gewesen.
Risiken für die Finanzmarktstabilität
Ebenso wäre der wirtschaftliche Aufstieg vieler Länder in Asien Osteuropa oder Südamerika ohne ausländisches Kapital nicht möglich gewesen. So wurde von 1990 bis Mitte 1997 rund eine halbe Billion US-Dollar privates Kapital in Asien und Lateinamerika angelegt. Interessant erschienen diese Länder vor allem wegen der hohen Erträge in Form von Zinsen und Kursgewinnen, zumal damals in den Industriestaaten die Zinsen vergleichsweise niedrig waren.
Bei der nun einsetzenden Jagd nach hohen Renditen gerieten die Risiken immer mehr aus den Augen und schließlich sogar ganz in Vergessenheit. Als dann Mitte 1997 offenkundig wurde, dass viele der so genannten Schwellenländer mit ernsten Problemen zu kämpfen hatten, traf dies die meisten Anleger völlig unvorbereitet. So kehrten sich die Kapitalströme abrupt um, was die Lage in den betroffenen Ländern noch weiter verschlimmerte und in einer Währungskrise mit weitreichenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen mündete.
Trotz der unbestreitbaren Vorzüge des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs zeigen die massiven Folgen der Asien- und Russlandkrise, dass die internationalen Finanzmärkte stabile Rahmenbedingungen brauchen, die helfen, ihre enorme Kraft in produktive Bahnen zu lenken. Wichtig ist dabei, dass die global handelnden Akteure in die Lage versetzt werden, Chancen und Risiken ihrer Anlageentscheidungen richtig einzuschätzen. Eine Konsequenz daraus ist, dass das Geschehen an den Finanzmärkten möglichst transparent sein sollte. Dies kann beispielsweise durch die Pflicht zur Veröffentlichung von Geschäftsberichten oder Statistiken erreicht werden. Bei der Förderung der Markttransparenz und gesunder Verhaltensweisen kommt dem Internationalen Währungsfonds (IWF) eine besondere Bedeutung zu.
Geschichtlicher Abriss der deutschen Notenbank.
Die Geschichte eines landesweiten deutschen Notenbankwesens beginnt mit der Schaffung einer einheitlichen deutschen Währung und der Gründung der Reichsbank am 1. Januar 1876. Die Geschichte der Reichsbank verlief wechselhaft. Zweimal führte eine staatsfinanzierte Kriegsinflation zu einem völligen Zusammenbruch der deutschen Währung: Die bis zum Ersten Weltkrieg stabile Mark des deutschen Kaiserreichs wurde als fast wertlose Währung Ende 1923 mit Hilfe der Rentenmark stabilisiert und 1924 schließlich durch die Reichsmark abgelöst. Die neue Währung entwickelte sich zunächst befriedigend. Im Dritten Reich aber wurde die Geldpolitik immer mehr in den Dienst der Rüstungs- und später der Kriegsfinanzierung gestellt. Zwar wurden die Preise während des Zweiten Weltkriegs mit rigorosen Preiskontrollen stabil gehalten, aber der Wert des Geldes wurde innerlich ausgehöhlt. Die Alliierten errichteten nach dem Zweiten Weltkrieg ein neues Zentralbanksystem. Die Reichsbank wurde aufgelöst und durch neu gegründete Landeszentralbanken ersetzt. Spitzeninstitut dieses neuen, zweistufigen Systems wurde am 1. März 1948 die Bank deutscher Länder. Die Währungsreform vom 20. Juni 1948 ersetzte die Reichsmark durch die Deutsche Mark. Um das auf Besatzungsrecht beruhende System der Bank deutscher Länder durch deutsches Recht zu ersetzen, wurde 1957 das „Gesetz über die Deutsche Bundesbank“ erlassen. Die bis dahin rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken wurden Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank, behielten aber den Namen Landeszentralbank. Die sowjetische Besatzungsmacht gründete 1948 nach der dortigen Währungsreform in ihrer Zone die Deutsche Notenbank, die später in die Staatsbank der DDR umgewandelt wurde. Die Staatsbank verwaltete die Mark der DDR. Mit dem Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion wurde ab Juli 1990 die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten. Die Zuständigkeit für die Geld- und Währungspolitik ging im erweiterten Geltungsbereich der D-Mark bereits drei Monate vor der deutschen Vereinigung auf die Deutsche Bundesbank über. 1992 wurde das Bundesbankgesetz an die Gegebenheiten nach der deutschen Vereinigung angepasst. Am 7. Februar 1992 wurde mit der Unterzeichnung des „Vertrages über die Europäische Union“ in Maastricht ein neues Kapitel der deutschen Währungsgeschichte eingeleitet. Hierdurch verpflichteten sich die Mitgliedstaaten zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion, die am 1. Januar 1999 mit der Einführung des Euro verwirklicht wurde. Seit diesem Zeitpunkt ist die Deutsche Bundesbank als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken für die Sicherung der Preisstabilität im Euro-Raum mitverantwortlich. Am 1. Januar 2002 wurden die Euro-Banknoten und -Münzen eingeführt. Sie haben die D-Mark-Noten und -Münzen als gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland abgelöst. Mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, das am 30. April 2002 in Kraft trat, wurden die Leitungsstruktur und die Organisation der Bundesbank an die veränderten Rahmenbedingungen der Währungsunion angepasst. Im Mittelpunkt der Änderungen stand die Errichtung eines Vorstands als alleiniges Leitungs- und Entscheidungsorgan der Bundesbank. Die Landeszentralbanken verloren ihre bis dahin bestehenden Vorbehaltszuständigkeiten und übernehmen nun — als Hauptverwaltungen der Bundesbank — vor allem ausführende Tätigkeiten.
Die Deutsche Bundesbank als Teil des ESZB: ein wichtiger und erfahrener Partner.
Die Aufgabe der Bundesbank bei der Durchführung der Geldpolitik in Deutschland bleiben weitgehend unverändert.